Seuchenvorsorgeabgabe

Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine ausschließliche Landesabgabe und wird von der Gemeinde Breitenstein für das Land Niederösterreich eingehoben und 1/4 jährlich abgeliefert.

Zum aktuellen NÖ Seuchenvorsorgeabgabengesetz gelangen Sie hier
(das Gesetz unter "Titel" eingeben)

Für das für ein Grundstück im Pflichtbereich zugeteilte oder für ein Grundstück auf Grund eines Ansuchens vereinbarte jährliche Restmüllbehältervolumen ist eine Seuchenvorsorgeabgabe zu entrichten.

1. ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter € 13,50
2. jede weiteren angefangenen 1.000 Liter € 4,00.

Der festgesetzte Hebesatz ändert sich, beginnend mit 1. Jänner 2015, jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung der Verbraucherpreise (Verbraucherpreisindex) gegenüber der für Jänner 2015 verlautbarten Indexzahl ergibt. Eine Änderung der Verbraucherpreise bis 12 % ist nicht zu berücksichtigen ist. Ändert sich der Hebesatz, so ist er im Landesgesetzblatt kundzumachen.