Nächtigungstaxe

Die Gemeinden des Landes Niederösterreich werden durch Verordnung der Landesregierung nach ihrer Tourismusbedeutung in Ortsklassen I - III gegliedert. Die Gemeinde Breitenstein wurde in die Ortsklasse I gegliedert.
Zum aktuellen NÖ Tourismusgesetz gelangen Sie hier
(das Gesetz unter "Titel" eingeben)

Die Nächtigungstaxe beträgt für die Ortsklasse I im Jahr 2018 € 1,60 und ist wertgesichert.

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung dieser Abgabe besorgen die Gemeinden im eigenen Wirkungsbgereich. 35 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe gebühren der Gemeinde und 65 % des Abgabenertrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.

Der Unterkunftgeber haftet für die Entrichtung und Abfuhr der Nächtigungstaxe.