Interessentenbeitrag

Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung diesr Abgabe besorgen die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.

95 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe gebühren der Gemeinde und 5 % des Abgabenertrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.

Abgabensatz:

Der Abgabensatz laut § 13 NÖ Tourismusgesetz 2010 beträgt für Gemeinden der Ortsklasse I für
die Abgabengruppen (siehe Berufe in untenstehender Datei zum runterladen)

Abgabengruppe A    2,30 %o
Abgabengruppe B    1,90 %o
Abgabengruppe C    1,50 %o
Abgabengruppe D    1,10 %o

Höchstberechnungsgrundlage beträgt € 1,000.000,00

Privatzimmervermieter:

Bei Privatzimmervermietern ist der Beitrag vom Jahresumsatz zu bemessen. Als Jahresumsatz gilt die Summe der eingenommenen Nächtigungs- und Verpflegungsentgelte ohne USt) Es gilt in der Gemeinde Breitenstein folgender Prozentsatz:

Ortsklasse I:       3 %, höchstens € 500,00

Zum NÖ Tourismusgesetz 2010 gelangen Sie hier
(das Gesetz unter "Titel" eingeben)

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