Gebrauchsabgabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein beschließt am 07.12.2016 für den über den widmungsgemäßen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes in der derzeit geltenden Fassung wie folgt:

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

Das aktuelle NÖ Gebrauchsabgabegesetz können Sie hier abrufen
(das Gesetz unter "Titel" eingeben)