Aufschließungsabgabe

bzw. Ergänzungsabgabe

550,00 Euro  pro Berechnungslänge

§ 38 und 39 NÖ Bauordnung - dieses Gesetz können sie hier abrufen
(das Gesetz unter "Titel" eingeben)

Berechnung:

Die Berechnungslänge (BL) ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen  Quadrates.

Der Bauklassenkoeffizient (BKK) zur Zeit der Bauplatzerklärung und aufgrund der im Baubescheid bewilligten Gebäudehöhe beträgt angenommen "1"

Der Einheitssatz (ES) zur Zeit der Bauplatzerklärung ist gemäß der Verordnung des Gemeinderates vom 18.11.2010 mit € 450,00 festgesetzt.

Grundstücks-Nr.

Fläche

BL

BKK

ES

Aufschließungs-abgabe

000/0

1000 m²

31,6228 m

1,25

550 €

21.740,68 €